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Leistungsort für Online-Datenbank zur Partnervermittlung
BFH bejaht auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung
Der BFH beurteilt das Angebot einer Datenbank mit Such- und Filterfunktion zur Partnersuche im Internet als auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung. Dem steht laut BFH nicht entgegen, dass vergleichbare Leistungen auch außerhalb des Internets angeboten werden können. Einzelne durch Mitarbeiter des Betreibers erbrachte Leistungselemente wie die Prüfung der Mitgliederprofile und die Herausgabe eines Nachrichtenmagazins seien bloße Nebenleistungen zu der rein elektronisch und ohne menschliches Zutun erbrachten Hauptleistung und für die Bestimmung des Leistungsorts nicht entscheidend.
Problemstellung
Eine Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG der Umsatzsteuer, wenn sie im Inland erbracht wird. Den Ort einer sonstigen Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG) regelt insbesondere § 3a UStG. Eine sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer wird danach grundsätzlich an dem Ort ausgeführt, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt (Herkunftslandprinzip, § 3a Abs. 1 UStG).
Eine vorrangige Spezialregelung gilt seit dem u. a. für eine „auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung“ an einen Nichtunternehmer (§ 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG; bis Ende 2014: § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG ...