Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines konzernzugehörigen Unternehmens
Leitsatz
Das Besteuerungsrecht für Arbeitslohn, den ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit in Großbritannien
für ein dort ansässiges Unternehmen bezieht, das demselben Konzern wie sein Arbeitgeber angehört, steht gemäß Art. XI Abs.
2, 3 DBA/Großbritannien a.F. auch dann Deutschland zu, wenn die Kosten innerhalb des Konzerns nach einem allgemeinen Verteilungsschlüssel
verrechnet werden.
Tatbestand
Fundstelle(n): DB 2016 S. 12 Nr. 38 DStR 2017 S. 6 Nr. 48 DStRE 2018 S. 282 Nr. 5 EFG 2016 S. 1587 Nr. 19 IWB-Kurznachricht Nr. 15/2017 S. 546 FAAAF-83015
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