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FG München  v. - 7 K 1874/15

Gesetze: FGO § 47 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 S. 1

Zulässigkeit einer Klage, Auslegung als Klageschrift

Leitsatz

1. Ein Schreiben, das weder an das FG gerichtet ist noch zum Ausdruck bringt, dass die Klägerin gerichtlichen Rechtsschutz, d. h. die Überprüfung der Verwaltungsentscheidung durch das FG begehrt, kann nicht als Klage ausgelegt werden.

2. Eine Beiladung des Kindsvaters (§ 60 Abs. 3 FGO) ist bei einer offensichtlich unzulässigen Klage nicht erforderlich. Die Rechtsposition des Beizuladenden wird insoweit unter keinen Umständen berührt (Levedag, in Gräber, FGO, § 60 FGO Rz. 32).

Tatbestand

Fundstelle(n):
OAAAF-82990

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München v. 04.12.2015 - 7 K 1874/15

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