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FG Köln Urteil v. - 15 K 2827/12

Gesetze: EStG § 21 Abs 1, EStG § 24 Nr 1a, GG Art 14 Abs 1, EStG § 2 Abs 1 Satz 1

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Abgrenzung von nicht steuerbarem Schadensersatz und steuerpflichtigen Ersatzleistungen

Leitsatz

1) Eine einheitliche Schadensersatzzahlung ist stets daraufhin untersucht werden, welcher Schaden im Einzelnen abgegolten wird. Gegebenenfalls ist die Entschädigung aufzuteilen.

2) Soweit der Schadensersatz durch die Verletzung des Eigentumsrechts an einem Grundstück i.S.v. Art. 14 Abs. 1 GG veranlasst ist, ist ein nicht steuerbarer Schadensersatz gegeben.

3) Soweit der Schadensersatz entgangene und entgehende Mieteinnahmen kompensiert, handelt des sich um eine steuerpflichtige Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG.

4) Soweit die Zahlung den Ersatz von Finanzierungskosten betrifft, ist diese als steuerpflichtige Einnahme bei der betreffenden Einkunftsart zu erfassen.

Fundstelle(n):
TAAAF-82984

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FG Köln, Urteil v. 16.06.2016 - 15 K 2827/12

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