Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kündigung eines Bausparvertrags
Umstrittene – aber rechtmäßige – Kündigungen durch die Bausparkasse?
[i]Welker,
NWB 11/2015
S. 765 Gerade Altverträge mit hohen
Guthabenzinsen sind den Bausparkassen seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge.
Einerseits drückt die anhaltende Niedrigzinsphase auf die Ertragssituation der
Bausparkassen, da kaum ein Bausparer ein Bauspardarlehen zu den bei
Vertragsabschluss vereinbarten hohen Zinsen in Anspruch nehmen möchte. Zugleich
aber erscheint der Darlehensverzicht für den Bausparer aufgrund der vertraglich
festgeschriebenen und im aktuellen Marktvergleich ebenfalls hohen bis sehr
hohen Verzinsung ohne Alternative. Zusehends werden Kunden aus guten Verträgen
versucht herauszudrängen. So ist es mittlerweile gelebte Praxis, dass die
Bausparkassen unter Verweis auf
§ 489 BGB
einen Bausparvertrag zehn Jahre, nachdem er für ein Darlehen zuteilungsreif
geworden ist, kündigen. Diese Praxis ist jedoch rechtlich zumindest zweifelhaft
und beschäftigt in zahlreichen Verfahren die Rechtsprechung und nun sogar auch
die Politik.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Bausparverträge im Fokus
[i] Statista Bausparverträge haben sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit erfreut. So überrascht es nicht, dass im...