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Gesellschaftsrecht | Widerruf des Beitritts zu einer Publikumsgesellschaft während der Gesellschaftsliquidation möglich
Der Widerruf des Beitritts zu einer geschlossenen Publikums-GmbH & Co. KG durch einen als Treugeber-Kommanditisten fungierenden Anleger unter Berufung auf die Regelungen über die Haustürgeschäfte ist auch noch während der Liquidation der Gesellschaft möglich und führt zu dessen Ausscheiden mit Zugang seiner Widerrufserklärung. Dabei finden die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft mit der Folge Anwendung, dass nicht der gesamte Beitritt rückabzuwickeln ist und sämtliche monatlichen Einlageverpflichtungen des Anlegers erlöschen, sondern der widerrufende Gesellschafter (erst) [i]infoCenter „Publikumsgesellschaft” NWB UAAAD-82352 zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens seines Widerrufs aus der Gesellschaft ausscheidet und die bis dahin fällig gewordenen Einlageverpflichtungen hiervon unberührt bleiben.
Dass die Kündigung gegenü...