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Einkommensteuer | Keine Kürzung von Fortbildungskosten um ausbezahlten Meisterbonus
Aufwendungen eines nichtselbständig tätigen Gesellen im Zusammenhang mit der Ablegung der Meisterprüfung sind Berufsfortbildungskosten und damit Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Diese sind nach dem nicht um einen erhaltenen Meisterbonus zu kürzen.
Bei den Werbungskosten im Rahmen seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erklärte der Kläger Kosten für die Fortbildung zum Gärtnermeister. Der Freistaat Bayern gewährte dem Kläger den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung“ in Höhe von 1.000 €. Das Finanzamt kürzte die geltend gemachten Fortbildungskosten um den erhaltenen Meisterbonus. Das Finanzgericht gab der hiergegen gerichteten Klage statt und stellt klar, dass die F...