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Einkommensteuer | Nachweis der Investitionsabsicht bei in Gründung befindlichen Betrieben
Bei in Gründung befindlichen Betrieben sind an den Nachweis der Investitionsabsicht besonders strenge Anforderungen zu stellen. Im jeweiligen Einzelfall ist aus der Sicht am Ende des Wirtschaftsjahres, für das der Steuerpflichtige den Investitionsabzugsbetrag geltend macht, konkret zu prüfen, ob er beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre anzuschaffen oder herzustellen. Nach dem steht es der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige den Antrag auf Gewährung des Investitionsabzugsbetrags nicht bereits in der erstmals für das Abzugsjahr abgegebenen Steuererklärung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt...