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Umsatzsteuer | Uneinbringlichkeit von Forderungen gegen ein anderes Konzernunternehmen bei Insolvenzeröffnung
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eines Konzernunternehmens gegen ein anderes Konzernunternehmen werden spätestens in dem Augenblick uneinbringlich, in dem über das Vermögen dieses anderen Konzernunternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das gilt nach dem auch dann, wenn das Unternehmen, das die Lieferungen bzw. Leistungen erbracht hat, zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Leistungsempfängers diesem gegenüber auch Verbindlichkeiten hat und die Forderungen mit diesen Verbindlichkeiten aufrechnen könnte, tatsächlich aber aus außersteuerlichen unternehmerischen Gründen die Aufrechnung nicht erklärt.
Die Klägerin, eine GmbH, erbrachte umsatzsteuerpflichtige Leistungen an eine Schwesterges...