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Vorsteuerabzug bei teilweiser nichtunternehmerischer Nutzung
Wird ein Wirtschaftsgut sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde Zwecke genutzt, besteht ein Zuordnungswahlrecht. Um Missbräuchen vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber eine unternehmerische Mindestnutzung vor. Liegt der unternehmerische Nutzungsanteil eines Gegenstands unter 10 %, ist der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG komplett ausgeschlossen. Damit entfällt ein Vorsteuerabzug auch in Höhe einer etwaigen unternehmerischen Nutzung unterhalb der 10-%-Grenze. Diese Regelung in Deutschland steht im Einklang mit dem EU-Recht, soweit es sich um ein Zusammentreffen zwischen privater (unternehmensfremd) und unternehmerischer Nutzung handelt. Bislang war jedoch nicht entschieden worden, ob der gänzliche Vorsteuerausschluss auch bei einem Zusammentreffen zwischen unternehmerischer und nicht wirtschaftlicher Tätigkeit greift. Nunmehr hat der für einen Landkreis diese Frage entschieden.
A. Leitsatz
Art. 1 der Entscheidung 2004/817/EG des Rates vom zur Ermächtigung Deutschlands, eine von Art. 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Re...