InvStG 2018 § 25
Kapitel 3: Spezial-Investmentfonds
Abschnitt 1: Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds
§ 25 Getrennte Besteuerungsregelungen [tritt am 1. 1. 2018 in Kraft]
Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.
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PAAAF-82809