InvStG 2018 § 25

Kapitel 3: Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1: Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25 Getrennte Besteuerungsregelungen [tritt am 1. 1. 2018 in Kraft]

Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.

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PAAAF-82809