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LSG Sachsen Urteil v. - 5 RS 72/13

Gesetze: AAÜG § 1 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Es fehlt es an der sachlichen Voraussetzung zum maßgeblichen Stichtag des , weil der Kläger nicht entsprechend seiner Ausbildung als Ingenieur beschäftigt war. Vielmehr war er schwerpunktmäßig im ökonomischen verwaltenden Bereich tätig. Dies stellt einen berufsfremden Einsatz dar.

Fundstelle(n):
MAAAF-82794

Preis:
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LSG Sachsen, Urteil v. 19.07.2016 - 5 RS 72/13

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