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Einkommensteuer – Selbständige Rentenberater sind gewerblich tätig (FG)
Die Tätigkeit als Rentenberater wird nicht von den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG erfasst und kann auch nicht als eine einem bestimmten Katalogberuf ähnliche Tätigkeit gleichgesetzt werden.
Sachverhalt: Die Klägerin war im Anschluss an ein dreijähriges Studium an einer Verwaltungsfachhochschule für Renten- und Sozialversicherung als Beamtin im gehobenen Dienst bei der Deutschen Rentenversicherung tätig. 2007 wurde ihr die Erlaubnis für die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung, beschränkt auf das Gebiet der Rentenberatung, durch das Amtsgericht erteilt. Für die Streitjahre 2010 und 2011 erklärte die Klägerin freiberufliche Einkünfte. Das Finanzamt qualifizierte diese in Einkünfte aus Gewerbebetrieb um und setzte Gewerbesteuermessbeträge und Gew...