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Schenkungsteuer – Übertragung eines Einzelkontos zwischen Eheleuten (BFH)
Überträgt ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen. Zu diesen Tatsachen zählen auch solche, die belegen sollen, dass dem bedachten Ehegatten das erhaltene Guthaben bereits vor der Übertragung im Innenverhältnis vollständig oder teilweise zuzurechnen war.S. 331
Sachverhalt: Der Ehemann der Klägerin übertrug den Vermögensstand seines bei einer Schweizer Bank geführten Einzelkontos auf ein ebenfalls bei einer Schweizer Bank geführtes Einzelkonto der Klägerin. Das Finanzamt nahm in voller Höhe des übertragenen Vermögensstands eine freigebige Zuwendung ...