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Erbschaftsteuerreform 2016
Ende gut – alles gut!?
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten, meinte schon John F. Kennedy. Als ebenfalls ungerecht und dies vielfach zugunsten von Erwerbern von Unternehmensvermögen wurde bekannter Weise am das Erbschaftsteuergesetz vom Bundesverfassungsgericht eingestuft. Knapp zwei Jahre später, nach einem „Hürdenlauf“ scheint das „neue Recht“ in Sicht. Der Vermittlungsausschuss hat am getagt und einen Kompromissvorschlag erzielt. Es steht zu erwarten, dass der Bundesrat diesem Kompromiss Mitte Oktober unverändert zustimmen wird. Wird es nun gerechter? Verfassungsgemäßer? – Das wird die Zeit zeigen. Dieser Beitrag, auf der Grundlage des Kompromissvorschlags, fasst die wichtigsten Punkte des aktuellen Stands zusammen.
Unternehmen sind grundsätzlich niedriger zu bewerten, und das gilt bereits für Erwerbe nach dem .
Bei Familienunternehmen kommt unter inzwischen enger gefassten Voraussetzungen ein Vorwegabschlag bis zu 30 % in Betracht.
Unternehmen mit mehr als 90 % Verwaltungsvermögen werden vollständig von der Steuerbegünstigung ausgenommen.
Erwerber von Unternehmen mit mehr als 20 % Verwaltungsvermögen können nicht zur Optionsverschonung o...