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NWB-EV Nr. 10 vom Seite 335

FATCA

Roland Ronig

FATCA ist die Abkürzung für das US-amerikanische Steuergesetz „Foreign Account Tax Compliance Act“. Das Abkommen steht auch im Zusammenhang mit den von den Vereinigten Staaten eingeführten Vorschriften, die als „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) bekannt geworden sind. Danach wird insbesondere auf Kapitalerträge, die ein ausländisches Finanzinstitut aus US-Quellen bezieht, eine 30 %ige Quellensteuer erhoben. Diese Quellensteuer kann nur vermieden werden, wenn sich das Finanzinstitut bereit erklärt, Informationen über Konten zur Verfügung zu stellen, die für US-Personen geführt werden.

Das deutsch- amerikanisches Abkommen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung steht im Zusammenhang mit dem FATCA, wonach ausländische Finanzinstitute ab 2014 die Kontodaten ihrer US-Kunden an die US-Steuerbehörden melden und andernfalls eine Quellensteuer auf Erträge aus US-Anlagen zahlen müssen.

Deutschland und die USA verpflichten sich darin zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch. Für die Bundesregierung war das Abkommen ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem globalen Modell für einen automatischen Steuer-Informationsaustausch. Das Gesetz war am in Kraft getreten. Deuts...

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