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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 16 K 647/15 F EFG 2016 S. 1686 Nr. 20

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 230, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, InsVV § 9

Vergütungsvorschuss eines bilanzierenden Insolvenzverwalters – Zeitpunkt der Gewinnrealisierung – Behandlung als erhaltene Anzahlung auf schwebende Geschäfte – Sonderbetriebsausgabenabzug für Gewinnanspruch der Ehefrau aus stiller Unterbeteiligung

Leitsatz

  1. Der in einem bereits seit über 5 Jahren betreuten Insolvenzverfahren entnommene Vergütungsvorschuss für die bereits erbrachten Leistungen nach § 9 InsVV eines bilanzierenden Insolvenzverwalters bewirkt eine zur Gewinnrealisierung führende endgültige Teilerfüllung und kann daher nicht als erfolgsneutrale Abschlagszahlung passiviert werden (Anschluss an Verfügungen der -St 14 und der Nr. 32/2011, BB 2011, 3058).

  2. Eine steuerlich anzuerkennende stille Unterbeteiligung der Ehefrau eines GbR-Gesellschafters an seinem Mitunternehmeranteil liegt nicht vor, wenn die als geldwerte Vermögenseinlage bewerteten vertraglich vereinbarten Unterstützungsleistungen der Ehefrau (Übernahme des Unternehmerrisikos im Innenverhältnis und fallweise Einbringung der Arbeitskraft im Bedarfsfall) weder qualifizierbar noch quantifizierbar sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2480 Nr. 41
DB 2016 S. 12 Nr. 37
DStZ 2016 S. 761 Nr. 20
EFG 2016 S. 1686 Nr. 20
KÖSDI 2017 S. 20232 Nr. 4
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2017 S. 195
ZIP 2016 S. 1938 Nr. 40
HAAAF-82508

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 28.01.2016 - 16 K 647/15 F

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