Vergütungsvorschuss eines bilanzierenden Insolvenzverwalters
– Zeitpunkt der Gewinnrealisierung – Behandlung als erhaltene
Anzahlung auf schwebende Geschäfte – Sonderbetriebsausgabenabzug
für Gewinnanspruch der Ehefrau aus stiller Unterbeteiligung
Leitsatz
Der in einem bereits seit über 5 Jahren betreuten Insolvenzverfahren entnommene Vergütungsvorschuss für die bereits erbrachten
Leistungen nach § 9 InsVV eines bilanzierenden Insolvenzverwalters bewirkt eine zur Gewinnrealisierung führende endgültige
Teilerfüllung und kann daher nicht als erfolgsneutrale Abschlagszahlung passiviert werden (Anschluss an Verfügungen der -St 14 und der Nr. 32/2011, BB 2011, 3058).
Eine steuerlich anzuerkennende stille Unterbeteiligung der Ehefrau eines GbR-Gesellschafters an seinem Mitunternehmeranteil
liegt nicht vor, wenn die als geldwerte Vermögenseinlage bewerteten vertraglich vereinbarten Unterstützungsleistungen der
Ehefrau (Übernahme des Unternehmerrisikos im Innenverhältnis und fallweise Einbringung der Arbeitskraft im Bedarfsfall) weder
qualifizierbar noch quantifizierbar sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2480 Nr. 41 DB 2016 S. 12 Nr. 37 DStZ 2016 S. 761 Nr. 20 EFG 2016 S. 1686 Nr. 20 KÖSDI 2017 S. 20232 Nr. 4 StuB-Bilanzreport Nr. 5/2017 S. 195 ZIP 2016 S. 1938 Nr. 40 HAAAF-82508
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 28.01.2016 - 16 K 647/15 F
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.