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Steuern: Besteuerungsverfahren wird digital
Der Bundesrat hat einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Ab 2017 ist es möglich, das Verfahren von der Steuererklärung über den Bescheid bis zum Einspruch elektronisch abzuwickeln. Nur wenn Angaben unvollständig oder nicht plausibel sind, wird manuell geprüft. Originalbelege müssen nicht mehr eingereicht, aber gesammelt, vorgehalten und bei Aufforderung vorgelegt werden. Die Abgabefrist für die Erklärung wird auf den 31. 7. bzw. bei Einbeziehung eines Steuerberaters auf den 28. 2. des Folgejahres verlängert. Die neuen Fristen gelten für Erklärungen ab dem Jahr 2017. Wer seine Erklärung später abgibt, muss pro Monat einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 € zahlen.