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Umsatzsteuer | Geschäftsveräußerung bei nur teilweiser Fortführung der Verpachtung des Gebäudes
Überträgt ein Veräußerer ein verpachtetes Geschäftshaus und setzt der Erwerber die Verpachtung nur hinsichtlich eines Teils des Gebäudes fort, liegt hinsichtlich dieses Grundstücksteils eine Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1a UStG vor. Dies gilt nach S. 2925dem unabhängig davon, ob der verpachtete Gebäudeteil „zivilrechtlich selbständig“ ist oder nicht.
Der BFH legt den maßgeblichen autonomen unionsrechtlichen Begriff „Teilvermögen“ (nach § 1 Abs. 1a UStG „in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb“) weit aus. Es genügt „eine Kombination von Bestandteilen eines Unternehmens, die zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ausreicht, auch wenn diese Tätigkeit nur Teil eines größeren Unternehmens ist, von dem sie abgespalten wurde“. Die Klägerin veräußerte ein an ...