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Einkommensteuer | BMF-Schreiben zur Anerkennung von Aufwands- bzw. Rückspenden
Das zur steuerlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende) Stellung genommen und sein Schreiben vom (BStBl 2014 I S. 1584) in Tz. 3 entsprechend ergänzt. Bei regelmäßigen Tätigkeiten wird die Verzichtserklärung dann noch als zeitnah eingeordnet, wenn der Verzicht innerhalb eines Jahres nach Fälligkeit des [i]Fischer, NWB 46/2015 S. 3414Anspruchs erklärt wird. Regelmäßig ist eine Tätigkeit, wenn sie gewöhnlich monatlich ausgeübt wird.