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Einkommensteuer | Keine Begünstigung einer auf die Altbausubstanz nachträglich aufgesetzten Penthouse-Wohnung
Nach dem ist ein im Rahmen der Gebäudesanierung nachträglich erfolgter Aufbau, der sich nicht innerhalb der Altbausubstanz befindet, als Neubau von der Steuerbegünstigung nach § 7h EStG ausgeschlossen.
Die im Sondereigentum der Kläger stehende Wohnung wurde vollständig auf die vorhandene denkmalgeschützte Altbausubstanz neu aufgebaut. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, dass die Eigentumswohnung der Kläger nicht nach § 7h EStG begünstigt sei, da es sich um einen Neubau handele. Das Finanzgericht stellt klar, dass nach § 7h EStG nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, bestehenden Gebäude begünstigt sind, nicht hingegen der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden. Der in § 7h Abs. 1 Satz 2 EStG verwendete Begriff der „Erneuerung“ eines Gebäudes umfasse nicht dess...