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Gleich lautender Ländererlass zum Kirchensteuerabzugsverfahren veröffentlicht
[i]DStV, Pressemitteilung vom 13. 9. 2016Das BMF hat einen gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom zum elektronischen Verfahren zum Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen veröffentlicht (BStBl 2016 I S. 813; NWB OAAAF-81885). Neben allgemeinen Hinweisen zum Verfahren, Informationen zur Bildung des Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) und Anmerkungen zur Durchführung des Kirchensteuerabzugs beinhaltet der Erlass die – mittlerweile – umfangreichen Ausnahmeregelungen. Bislang waren diese lediglich in einem Fragen-Antworten-Katalog auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) veröffentlicht. [i]Gleich lautender Ländererlass vom 10. 8. 2016 NWB OAAAF-81885 Zahlreiche Forderungen des Steuerberaterverbands e. V. (DStV), der sich bereits seit zweieinhalb Jahren für Erleichterungen im Kirchensteuerabzugsverfahren einsetzt, haben nunmehr Eingang in den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder gefunden.
Erleichterungen
[i]NWB 29/2015 S. 2131 und NWB 31/2014 S. 2315Demnach kann von einer Anfrage der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) und einer Abfrage des elektronischen Kirchensteuerabzugsmerkmals (KiStAM) abgesehen werden, wenn
im Zeitpunkt der Regelabfrage eine Ausschüttung im Folgejahr ...