Wirtschaftsrecht für Gesundheitsökonomie
1. Aufl. 2016
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8. Das Gesellschaftsrecht
Das Ziel des folgenden Kapitels liegt in der Vermittlung des Verständnisses folgender Themen:
Differenzierung öffentliches Recht (ärztliches Berufsrecht, Vertragsarztrecht etc.) einerseits und (zivilen) Gesellschaftsrecht andererseits;
Überblick der Personengesellschaften, deren rechtliche Grundlagen und Merkmale;
Überblick der Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Grundlagen und Merkmale;
Mischformen;
Gründungsphasen am Beispiel der GmbH.
8.1 Einführung
Die Rechtsordnung gewährt zwar im Zivilrecht mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit einen weiten Gestaltungsspielraum. Im Gesellschaftsrecht bestehen jedoch rechtliche Einschränkungen.
Zivilrechtlich gibt es einen abschließenden Katalog zulässiger Gesellschaftsformen. Differenziert wird insoweit zwischen
Personengesellschaften einerseits und
Kapitalgesellschaften andererseits.
Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um die einfachste Form einer Gesellschaft. Für ihren Zusammenschluss genügt es, wenn sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zur Erreichung eines bestimmten Zweckes zusammenschließen. Neben den Personengesellsc...