Dirk Hartmann

Wirtschaftsrecht für Gesundheitsökonomie

1. Aufl. 2016

ISBN der Online-Version: 978-3-482-81331-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-66751-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wirtschaftsrecht für Gesundheitsökonomie (1. Auflage)

7. Das kaufmännische Recht

Lernziele:

Das Ziel des folgenden Kapitels liegt in der Vermittlung des Verständnisses folgender Themen:

  • Einführung in das kaufmännische Recht;

  • Klärung der Kaufmannsarten und der Bedeutung der Kaufmannseigenschaft;

  • Besonderheiten im kaufmännischen Recht nach dem HGB gegenüber den (allgemeinen) Normen des BGB;

  • Firma im HGB;

  • Bedeutung des Handelsregisters und des Unternehmensregisters;

  • Prokura und Handlungsvollmacht;

  • kaufmännisches Bestätigungsschreiben als Abweichung vom Grundsatz „Schweigen ist keine Willenserklärung“.

7.1 Einführung in das kaufmännische Recht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht für Kaufleute. Zwar gelten die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch für Kaufleute. Das Handelsrecht als Sonderrecht der Kaufleute enthält allerdings Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen.

Die Frage, ob und welche Rolle das Handelsrecht im Gesundheitsmarkt spielt, ist durchaus berechtigt. Der ambulante Bereich des Gesundheitsmarkts ist von Freiberuflern geprägt, z. B. von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten, Hebammen etc. Freiberufler werden herkömmlicherweise nicht als Gewerbetreibender und damit nicht als Kaufleute angesehen....