Wirtschaftsrecht für Gesundheitsökonomie
1. Aufl. 2016
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3. Grundbegriffe
Das Ziel des folgenden Kapitels liegt darin, grundlegende Begriffe aber auch schon ausgewählte Tatbestände des BGB zu klären, nämlich insbesondere:
Rechtsgeschäft und Willenserklärung;
Handlungs-, Geschäfts- und Deliktsfähigkeit;
juristische und natürliche Personen sowie nichtrechtsfähige Personenzusammenschlüsse;
absolute und relative Rechte;
Notwehr, Notstand und Nothilfe;
Verjährung;
Willenserklärung mit objektivem und subjektivem Tatbestand.
3.1 Sinn und Zweck
Das Grundgesetz geht von der Selbstverantwortlichkeit des Einzelnen aus und lässt eine staatliche Güterverteilung nur dann zu, wenn der Einzelne dazu nicht in der Lage ist. Unkontrolliert könnte dies zu grob gemeinschaftswidrigen und ungerechten Ergebnissen führen, da der Einzelne mehr oder weniger rücksichtslos seinen Willen gegenüber anderen durchsetzen könnte. Zur Vermeidung solcher Ergebnisse soll der Einzelne nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes nicht durch seinen Willen alleine die Güterversorgung beeinflussen können. Es soll nicht nur auf den Willen einer Person ankommen, sondern auf den entsprechenden Willen einer anderen Person. Nur wenn beide Personen sich einig...