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Track 22 | Abfärberegelung: Vorsicht bei nicht gewerblichen Personengesellschaften
Bei einer originär gewerblichen Tätigkeit einer ansonsten nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft kommt es nach der Rechtsprechung des BFH zu keiner Umqualifizierung, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit von äußerst geringem Ausmaß handelt. Der BFH muss nun klären, ob die Bagatellgrenze auch für Einkünfte einer nicht gewerblich tätigen Personengesellschaft aus Beteiligungen an gewerblich tätigen Gesellschaften i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG gilt.
Als Stammhörer von „Steuern mobil” kennen Sie das Procedere: Zum Abschluss jeder Hör-CD informieren wir Sie über bedeutsame Verfahren, die neu anhängig sind.
Schwebende Prozesse beim Bundesfinanzhof eröffnen bekanntlich die Möglichkeit, gleichgelagerte Fälle durch einen Einspruch offen zu halten. Beantragen Sie das Ruhen des Verfahrens, ist das Finanzamt gesetzlich verpflichtet, den Einspruch bis zu einer Entscheidung im Parallelfall ruhen zu lassen. Ihre Mandanten profitieren so – quasi als Trittbrettfahrer – von den Streitigkeiten anderer Steuerzahler.
Auf den Ausgang eines anhängigen Verfahrens bin ich besonders gespannt: zu der Frage, ob es auch bei der Beteiligung einer ansonsten nicht ...