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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 09 | Erbschaftsteuer: Zugewinnausgleich des überlebenden Ehegatten als Nachlassverbindlichkeit

Nach einem BFH-Urteil aus 2015 ist die Verpflichtung zur Zahlung eines geltend gemachten Pflichtteils auch dann in voller Höhe als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, wenn zum Nachlass steuerverschontes Betriebsvermögen gehört. Die Finanzverwaltung hat diese Entscheidung jetzt akzeptiert.

Bevor wir jetzt gleich zu unserer Rubrik „Aktuelle Urteile” kommen, noch ein kurzer Hinweis auf eine erfreuliche Verfügung zur Erbschaftsteuer.

Entgegen der Auffassung der Finanzbehörden hatte der Bundesfinanzhof im letzten Jahr entschieden: Ist von den Erben an den überlebenden Ehegatten ein Zugewinnausgleich zu zahlen, ist der Abzug als Nachlassverbindlichkeit nicht deshalb zu kürzen, weil zu der Erbmasse steuerverschontes Betriebsvermögen gehört.

Jetzt hat das Bayerische Landesamt für Steuern darüber informiert: Die Verwaltung akzeptiert das zugunsten der Steuerzahler ergangene Urteil des II. Senats des Bundesfinanzhofs.

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