Niedersächsisches Finanzgericht
Urteil v. - 8 K 394/14 EFG 2016 S. 1577 Nr. 19
Gesetze: BGB § 311b, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, AO § 159, EStG § 23
Treuhandverhältnis, Nichteinhaltung der nach BGB erforderlichen Form
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen der Anerkennung eines Treuhandverhältnisses.
Ein Treuhandverhältnis muss im Vorhinein klar und eindeutig vereinbart und vereinbarungsgemäß durchgeführt werden.
Zur konsequenten Durchführung einer Treuhandabrede gehört auch die klare Trennung von Eigenvermögen und Treugut.
Die Nichteinhaltung der nach § 311b BGB erforderlichen Form führt regelmäßig zur Nichtanerkennung des Treuhandverhältnisses.
Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2133 Nr. 36
EFG 2016 S. 1577 Nr. 19
GAAAF-82073