Steuerpflicht von Einnahmen eines Landwirts
aus dem Anbau auf Flächen im französischen Staatsgebiet (sog. Traktat-Ländereien)
Leitsatz
Vorbemerkung:
Die
Klägerin führt einen Weinbau-Betrieb. Teile ihrer Flächen liegen
auf französischem Staatsgebiet (sog. Traktat-Ländereien). Diese
werden vom inländischen Betrieb aus bewirtschaftet. Zusammen mit
den Trauben von den inländischen Flächen wird die auf den Traktat-Flächen
erwirtschaftete Ernte zur Herstellung von Flaschenwein verwendet.
Zur
Aufteilung der in Deutschland und Frankreich erzielten Gewinne im
Wege der Schätzung kann eine geeignete indirekte Methode angewendet
werden. Dies ist mit Art. 3 DBA Frankreich vereinbar.
Ein
sachgerechter Aufteilungsschlüssel liegt vor, wenn die hypothetischen
Einnahmen des Verkaufs der Traubenernte in Frankreich anhand der
dortigen Referenzpreise angesetzt werden.
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1594 Nr. 19 BAAAF-82066
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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.06.2016 - 2 K 2412/14
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