Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Darlegungs-
und Beweislast für das Vorliegen erstmalig im Rahmen einer Betriebsprüfung
geltend gemachter Betriebsausgaben
Leitsatz
Erklärt
der Steuerpflichtige erstmalig im Rahmen seiner während der Betriebsprüfung
eingereichten Selbstanzeigen Aufwendungen für an ihn erbrachte Fremdleistungen,
gehen Beweisschwierigkeiten, die sich durch den Zeitablauf ergeben
haben, zu seinen Lasten. Das gilt insbesondere, wenn keine schriftlichen
Verträge vorgelegt werden, der angebliche Zahlungsempfänger die
Beträge bar erhalten haben soll und dieser Zahlungsempfänger mittlerweile
verstorben ist.
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 6 Nr. 35 DStRE 2017 S. 1411 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 39/2017 S. 2963 NAAAF-82062
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 29.06.2016 - 6 K 227/15
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