Hinzuschätzung von Bareinzahlungen auf
das betriebliche Bankkonto bei einem Steuerpflichtigen, der seinen
Gewinn nach einer Einnahme-Überschussrechnung ermittelt
Leitsatz
1. Leistet der Steuerpflichtige
Bareinzahlungen auf sein betriebliches Bankkonto, ist er bei der
Prüfung, ob Einlagen gegeben sind bzw. wo die Mittel herkommen,
nach § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet.
Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer
Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass
unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen
beruhen.
2. Die entsprechende Rechtsprechung
des BFH ist auf einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach
§ 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu übertragen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 24/2016 S. 1178 DStR 2017 S. 12 Nr. 23 Ubg 2017 S. 560 Nr. 9 TAAAF-82060
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 18.07.2016 - 6 V 84/16
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