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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 6 V 84/16

Gesetze: AO § 90 Abs. 1, AO § 162, EStG § 4 Abs. 3

Hinzuschätzung von Bareinzahlungen auf das betriebliche Bankkonto bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach einer Einnahme-Überschussrechnung ermittelt

Leitsatz

1. Leistet der Steuerpflichtige Bareinzahlungen auf sein betriebliches Bankkonto, ist er bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind bzw. wo die Mittel herkommen, nach § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet. Bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahin würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen.

2. Die entsprechende Rechtsprechung des BFH ist auf einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, zu übertragen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 24/2016 S. 1178
DStR 2017 S. 12 Nr. 23
Ubg 2017 S. 560 Nr. 9
TAAAF-82060

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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 18.07.2016 - 6 V 84/16

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