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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 16 K 254/14 EFG 2016 S. 1658 Nr. 19

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1a, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1

Abgrenzung zwischen Liebhaberei und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebener Pferdezucht

Leitsatz

  1. Zur der Frage, wann Vorsteuerbeträge dem Abzugsverbot des § 15 Abs. 1 UStG i.V.m. mit § 4 Abs.  5 Satz 1 Nr. 4 EStG unterfallen.

  2. Für die USt ist zunächst maßgebend, ob ein Aufwand seiner Art nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 bis 4 und 7 EStG erfolgt.

  3. Der Betrieb einer Pferdezucht in größerem Umfang mit erheblichen Umsätzen dient bei typisierender Betrachtung nicht einer überdurchschnittlichen Repräsentation, der Unterhaltung von Geschäftsfreunden, der Freizeitgestaltung oder der sportlichen Betätigung.

  4. Wird als unternehmerischer Zweck die Unterhaltung eines Pferdestalls mit dem Ziel der Teilnahme an Turnieren nachgewiesen, ist davon auszugehen, dass solche Aufwendungen einem überdurchschnittlichen Repräsentationsbedürfnis des Betriebsinhabers dienen, zumal wenn dieser eine Sportreiter/Sportreiterin im Spitzenbereich ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2198 Nr. 37
EFG 2016 S. 1658 Nr. 19
ZAAAF-82045

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 06.10.2015 - 16 K 254/14

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