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FG Münster Urteil v. - 11 K 3350/13 E EFG 2016 S. 1584 Nr. 19

Gesetze: AO § 126 Abs 1 Nr 3, Abs 2 AO § 173 Abs 1 Nr 1EStG § 7gAO § 88

Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

Nachträgliches Bekanntwerden, unzureichende Sachverhaltsaufklärung und Ermittlung durch das Finanzamt

Leitsatz

1) Die fehlende Anschaffung eines PKW, für den eine Ansparrücklage gebildet wurde, ist eine nachträglich bekannt werdende neue Tatsache i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn das Finanzamt aufgrund widersprüchlicher Angaben in der Steuererklärung keine positive Kenntnis hiervon hatte.

2) Die fehlende weitere Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt steht der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen, wenn die gebotene Anhörung im Rahmen des Einspruchsverfahrens nachgeholt wird.

3) Die Verletzung amtlicher Ermittlungspflichten steht der Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht entgegen, wenn der Steuerpflichtige die ihm obliegenden Mitwirkungs- bzw. Deklarationspflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1584 Nr. 19
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2016 S. 833
LAAAF-82041

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FG Münster, Urteil v. 15.07.2015 - 11 K 3350/13 E

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