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FG Köln Beschluss v. - 10 Ko 3506/15 EFG 2016 S. 1557 Nr. 18

Gesetze: KStG § 27 Abs 8, GKG § 52

Finanzgerichtsverfahren

Streitwert bei Feststellung über die Frage einer Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 8 KStG

Leitsatz

1) Für die Streitwertbestimmung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich die steuerliche Auswirkung bei den Feststellungsbeteiligten maßgeblich.

2) Bei einem Streit über eine Einlagenrückgewähr gemäß § 27 Abs. 8 KStG ist die steuerliche Auswirkung beim Gesellschafter mit 10% des streitigen Einlagenbetrags zu schätzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1557 Nr. 18
BAAAF-82040

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FG Köln, Beschluss v. 08.08.2016 - 10 Ko 3506/15

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