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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 10 vom Seite 15

Kurznachrichten

EuGH: Keine Umsatzsteuerbefreiung für Industrieplasma

Die Steuerbefreiung für die Lieferung von menschlichem Blut umfasst nicht die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma, wenn das Blutplasma nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist (, TMD).

Hintergrund: Gemäß Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112 befreien die Mitgliedstaaten die Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch von der Steuer.

Sachverhalt: Streitig ist, ob die Lieferung von Blutplasma zur Herstellung von Arzneimitteln eine Lieferung von Blut i. S. von § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112 darstellt.

Hierzu führt der EuGH u. a. weiter aus:

  • Die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112 vorgesehene Befreiung der Lieferung von menschlichem Blut von der Steuer soll gewährleisten, dass der Zugang zur Lieferung von Produkten, die zu Gesundheitsleistungen beitragen oder einen therapeutischen Zweck haben, nicht durch die höheren Kosten versperrt wird, die entstünden, wenn die Lieferung d...

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