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Umsatzsteuer | Verkauf von Taxikonzessionen
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat zur Abgrenzung einer nichtsteuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen gem. § 1 Abs. 1a UStG von einer steuerbaren Lieferung in Bezug auf den Verkauf einer Taxikonzession Stellung genommen (.1.1-2/7 St33 NWB YAAAF-80956).
Hintergrund: Für die Beurteilung der Frage, ob der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i. S. des § 1 Abs. 1a UStG oder als steuerbare Lieferung zu behandeln ist, kommt es darauf an, ob die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen bzw. einen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb oder nur einen unselbständigen Teil des Unternehmens bildet.
Im Hinblick auf die Veräußerung der einzigen Taxikonzession führt das BayLfSt u. a. weiter aus:
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