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Anspruch auf Erstattung anrechenbarer Kapitalertragsteuern auch bei Insolvenz
Anders als bei einer werbenden Personengesellschaft, bei der maßgeblich der Gesellschaftsvertrag darüber bestimmt, ob die Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter einen Anspruch darauf hat, dass diese ihr den auf die Kapitalerträge der Gesellschaft entfallenden und vom Kapitalertragsschuldner einbehaltenen und an das FA abgeführten Teil der Kapitalertragsteuer erstatten müssen (vgl. NWB HAAAE-37073), sind gem. NWB HAAAF-73932 die Gesellschafter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Personengesellschaft zwar auch weiterhin steuerrechtlich die maßgeblichen Steuersubjekte, doch stehen zivilrechtlich und insolvenzrechtlich die während des Insolvenzverfahrens erwirtschafteten und zu versteuernden...