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Unbeachtlichkeit einer vor dem Bilanzstichtag getroffenen Vereinbarung über eine erst nach dem Bilanzstichtag einsetzende Verzinsung
(1) Ein zwar kurzfristig kündbares, jedoch auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist gem. nrkr. NWB OAAAF-74812 (BFH-Az.: I R 23/16; EFG 2016 S. 1161) abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit des Darlehens zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist. (2) Eine vor dem Bilanzstichtag wirksam getroffene Verzinsungsvereinbarung vermag keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot zu begründen, wenn die (unbedingte) Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
(1) Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG (der über § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG auch für Körperschaften gilt) sindS. 709 unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen.
Da...BStBl 2010 II S. 478