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Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen
Die Bundesregierung hat den Verordnungsentwurf für die Zweite Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen veröffentlicht.
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom wurde für die soziale Pflegeversicherung ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der einen gleichen Zugang zu Leistungen gewährleistet, unabhängig davon, ob die Pflegebedürftigkeit kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist. Die Änderungen werden zum in Kraft treten. Dies erfordert Anpassungen in der Pflege-Buchführungsverordnung, die zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten müssen und mit dieser Verordnung vorgenommen werden sollen.
Mit dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom und der insoweit in § 277 Abs. 1 HGB vom Gesetzgeber angeordneten Neudefinition der Umsatzerlöse sind weitere klar...