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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 1041

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Teil 4)

Michael Baum

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAF-81577 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG) vom (BGBl 2016 I S. 1679) wurden u. a. die verfahrensrechtlichen Regelungen bei der elektronischen Übermittlung von Daten der Steuerpflichtigen durch Dritte harmonisiert und weitgehend in der Abgabenordnung zentralisiert.

Ausführlicher Beitrag s. .

Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen zu Datenübermittlungspflichten Dritter

[i]Gesetzliche Regelungen bislang uneinheitlichDas Einkommensteuergesetz, die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und das Fünfte Vermögensbildungsgesetz enthalten eine Vielzahl gesetzlicher Datenübermittlungspflichten Dritter, die allerdings in verfahrensrechtlicher und technischer Sicht bisher nicht harmonisiert und folglich für die mitteilungspflichtigen Stellen und die Steuerpflichtigen unübersichtlich sind. Mit dem StModernG hat der Gesetzgeber dieses Problem grds. gelöst, wobei die Entscheidung über „ob“, „wer“ und „was“ einer Datenübermittlungspflicht weiterhin den Einzelsteuergesetzen vorbehalten bleibt.

Zentrale Vorschrift für Datenübermittlungspflichten Dritter (§ 93c AO)

[i]Daten sind bis Ende Februar des Folgejahres elektronisch zu übermittelnNach dem neuen § 93c Abs. 1 AO sind die Daten der Steuerpflichtigen nach Ablauf jedes Veranlagungszeitraums einheitlich bis Ende Februar des folgenden Jahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch...

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