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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 KR 4217/14

Gesetze: SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 2 Abs. 1a

Leitsatz

Leitsatz:

Die (ambulante) Behandlung des Adenokarzinoms des ösophagogastralen Übergangs (AEG-Karzinom) durch (Elektro-)Hyperthermie und Tymustherapie in Kombination mit (schulmedizinischer) Chemotherapie ist vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - auch unter Berücksichtigung der grundrechtsorientierten Auslegung des Leistungskatalogs - nicht umfasst. Die Krankenkassen müssen ihren Mitgliedern die für die Beschaffung dieser Behandlung als privatärztliche Leistung entstehenden Kosten daher nicht erstatten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAF-81732

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.07.2016 - L 5 KR 4217/14

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