Einkommensteuer | Aufwandsentschädigung eines Schöffen (OFD)
Die OFD Frankfurt/M. hat zur
Behandlung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der einkommensteuerlichen
Behandlung von Entschädigungen an ehrenamtliche Richter nach §§
16,
18 JVEG
Stellung genommen ().
Hintergrund: Das entschieden, dass es sich bei an ehrenamtliche Richter (Schöffen) gezahlten Entschädigungen nach §§ 16, 18 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) um sonstige selbständige Einkünfte im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG handele (s. hierzu unsere News v. 24.05.2016).
Hierzu führt die OFD Frankfurt/M. weiter aus:
Die zugelassene Revision wurde eingelegt und wird beim BFH unter dem Az. geführt.
Einspruchsverfahren, die sich hierauf beziehen, ruhen nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren.
Quelle: , NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
XAAAF-81616