Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Dienstag, 13.09.2016

Einkommensteuer | Aufwandsentschädigung eines Schöffen (OFD)

Die OFD Frankfurt/M. hat zur Behandlung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Entschädigungen an ehrenamtliche Richter nach §§ 16, 18 JVEG Stellung genommen ().

Hintergrund: Das entschieden, dass es sich bei an ehrenamtliche Richter (Schöffen) gezahlten Entschädigungen nach §§ 16, 18 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) um sonstige selbständige Einkünfte im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG handele (s. hierzu unsere News v. 24.05.2016).

Hierzu führt die OFD Frankfurt/M. weiter aus:

  • Die zugelassene Revision wurde eingelegt und wird beim BFH unter dem Az. geführt.

  • Einspruchsverfahren, die sich hierauf beziehen, ruhen nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

  • Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren.

Quelle: , NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
XAAAF-81616