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Online-Nachricht - Dienstag, 13.09.2016

Gehaltsverzicht durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Der Gehaltsverzicht durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH führt nicht zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der Verzicht vor der Entstehung des Gehaltsanspruchs erklärt wird. Wird der Gehaltsverzicht aber nach der Entstehung des Gehaltsanspruchs erklärt, kann dies zum fiktiven Zufluss des Gehaltsanspruchs und zu einer verdeckten Einlage in die GmbH führen.

Hintergrund: Wendet ein GmbH-Gesellschafter seiner GmbH einen Vermögensvorteil zu, ohne dass er hierfür neue GmbH-Anteile erhält, stellt dies eine verdeckte Einlage dar, wenn die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst war. Die verdeckte Einlage erhöht ebenso wie eine „echte“ Einlage den Beteiligungswert an der GmbH.

Streitfall: Der Kläger war mit 35 % an einer GmbH beteiligt und war deren...