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OFD Frankfurt/M. 30.06.2016 S 2145 A - 11 - St 210, BBK 18/2016 S. 869

Steuerrecht | Golfturniere nicht absetzbar

Nach der OFD Frankfurt a. M. sind Aufwendungen eines Kfz-Vertragshändlers für ein Golfturnier nicht absetzbar. Auch ein anteiliger Abzug nach dem sog. Sponsoring-Erlass scheidet aus. Die OFD folgt damit dem BFH , der Aufwendungen für die Veranstaltung eines Golfturnieres dem Abzugsverbot für Repräsentationsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG [i]OFD folgt dem BFHunterwirft.

Hinweis:

[i]Abgestimmte Verfügung der FinanzbehördenDie OFD-Verfügung ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes abgestimmt. Bei Außenprüfungen ist also künftig damit zu rechnen, dass hochwertige Kundenveranstaltungen besonders überprüft und die Aufwendungen dem Gewinn außerbilanziell hinzugerechnet werden.

Ausnahmsweise stellen die [i]Finanzielle Unterstützung eines Golfturniers unschädlichAufwendungen für ein Golfturnier nach dem BFH abziehbare Betriebsausgaben dar, wenn es lediglich um die finanziell...

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