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BFH 05.06.2003 IV R 34/01, NWB 37/2003 S. 278
Einkommensteuer | Datenschutzbeauftragter kein Freiberufler (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
Ein selbständiger, extern bestellter Datenschutzbeauftragter übt weder den Beruf eines beratenden Betriebswirts oder eines Ingenieurs noch einen diesen beiden Katalogberufen ähnlichen Beruf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus ().