Beendigung einer Betriebsaufspaltung
im Rahmen einer Familiennachfolge
Leitsätze
Überträgt
ein Unternehmer ein Grundstück, das im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
die Betriebsgrundlage bildet, unentgeltlich auf seine Kinder, behält
sich aber umfassenden Nießbrauch vor, so führt dies zu einer Entnahme,
nicht aber zu einer Betriebsaufgabe und lässt auch die Betriebsaufspaltung
unberührt. Überträgt er sodann den einzigen Geschäftsanteil an der
Betriebsgesellschaft an seinen Sohn, so liegt eine Betriebsaufgabe
infolge beendeter Betriebsaufspaltung vor.
Mit
Übertragung des einzigen Geschäftsanteils an der GmbH auf den Sohn
des Unternehmers durch notariellen Vertrag ist die personelle Verflechtung
als Voraussetzung der Betriebsaufspaltung entfallen.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 11/2016 S. 1025 LAAAF-81552
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