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Die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB AAAAF-81184 Mit Ablauf des sind die Neuregelungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie fristgerecht in nationales Recht umgesetzt worden. Wirtschaftliches und sozialpolitisches Ziel der Novellierung ist die Verhinderung einer Immobilienblase aufgrund des niedrigen Zinsniveaus einerseits und verantwortungsloser Kreditvergabe andererseits. Zum Schutz der Verbraucher sollten insbesondere die Verschärfungen der Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung Letzteres verhindern. Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber die Gestaltungsspielräume bei der Umsetzung der Richtlinie weit ausgenutzt, so dass sich die Änderungen nicht in jedem Fall positiv für den Verbraucher darstellen. Aktuelle Trends lassen sogar eine künftige staatliche Reglementierung bei der Vergabe von Wohnimmobiliendarlehen befürchten.
Ausführlicher Beitrag s. .
Wesentliche Neuregelungen im BGB
[i]Neuregelung von vorvertraglicher Informationspflicht, Beratungsleistungen, Kreditwürdigkeitsprüfung, Fremdwährungskrediten und Koppelungsverbot zum Schutz des Verbrauchers Zur besseren Information der Verbraucher muss der Darlehensgeber diesem vor Vertragsschluss ein ESIS-Merkblatt aushändigen, in dem normierte europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite enthalten sind. Ergänzend dazu sollen dem Verbraucher Inhalte erläutert werden. Findet dann...