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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 1018

Das Dienstrad als Steuerfalle

Roland Wehl

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB UAAAF-81186 Im Jahr 2012 haben die Finanzbehörden die steuerliche Behandlung von Diensträdern neu geregelt. Seitdem müssen Arbeitnehmer, die ein Fahrrad bzw. Pedelec ihres Arbeitgebers privat nutzen, nur noch 1 % des Bruttolistenpreises versteuern. Die Neuregelung hat einen Nachfrageboom ausgelöst, von dem auch die Leasingbranche profitiert. Immer mehr Diensträder werden geleast, insbesondere im Wege der Gehaltsumwandlung. Die Arbeitgeber wiegen sich dabei in Sicherheit – erst recht, wenn ihnen eine lohnsteuerliche Anrufungsauskunft des Finanzamts vorliegt. Doch wenn das Finanzamt nur unvollständig über den Sachverhalt informiert wurde, ist die Anrufungsauskunft wertlos. Das ist beim Dienstrad keine Seltenheit, denn das eigentliche steuerliche Risiko der Vertragsgestaltung wird von vielen Arbeitgebern übersehen. Dadurch kann das Dienstrad zur Steuerfalle werden.

Ausführlicher Beitrag s. .

Hintergrund

[i]Wichtige Fragen werden häufig nicht geklärtFinanzämter erhalten im Zusammenhang mit dem Dienstrad immer häufiger Anfragen zur Barlohnumwandlung. Deren Zulässigkeit wollen sich Arbeitgeber durch eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG bestätigen lassen, obwohl der Sachverhalt durch Verwaltungsan...

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