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Gehaltsverzicht als im Wege einer verdeckten Einlage zugeflossener Arbeitslohn
Mit Urteil vom - VI R 6/13 NWB GAAAF-80975 hat der BFH seine Rechtsprechung bestätigt, nach der ein Gehaltsverzicht eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers zum Zufluss von steuerbarem Arbeitslohn führen kann, soweit damit eine verdeckte Einlage erbracht wird.
Der Kläger war mit 35 % an der X-GmbH (GmbH) beteiligt und deren alleiniger Geschäftsführer. In der Einkommensteuererklärung erklärte er einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 89.227 DM. Dagegen wies die beigefügte Lohnsteuerkarte einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 136.556,73 DM aus.
Der Kläger erläuterte dies damit, sein Arbeitgeber sei in finanzielle Schwierigkeiten geraten und er habe daher insoweit auf den Lohn verzichtet. Dazu legte er die Kopie einer zwischen der GmbH und ihm getroffenen Vereinbarung vom vor, wonach der Kläger als Gesellschafter-Geschäftsführer zugunsten der Firma während eines Liquiditätsengpasses auf sein Gehalt verzichten könne.
Das Finanzamt legte im Einkommensteuerbescheid für das Streitjahr zunächst den auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 136.556 DM zu Grunde. Der Einspruch blieb ohne Erfolg. Die Vereinbar...