NWB Nr. 37 vom Seite 2761

Was unterscheidet Fahrradfahrer vom Steuergesetzgeber?

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Die einen wollen, die anderen müssen – kräftig „strampeln“

In den 1970er Jahren im Schatten der damaligen Ölpreiskrisen und dem Beginn der neuen „Ökobewegung“ trat es seinen Siegeszug an und ist seither nicht mehr zu stoppen – das Fahrrad liegt voll im Trend! Inzwischen nutzt – so das Ergebnis der von der Rose Bikes GmbH in Auftrag gegebenen Studie „Fahrradfahren in Deutschland 2016“ – jeder zweite Deutsche das Rad im Alltag, vor allem für Einkäufe oder den Weg zur Arbeit. Den Trend erkannt hat auch die Finanzverwaltung, die mit gleich lautenden Erlassen Ende 2012 die steuerliche Behandlung von Diensträdern neu geregelt hat. Seitdem müssen Arbeitnehmer, die ein Fahrrad bzw. Pedelec ihres Arbeitgebers nutzen, 1 % des Bruttolistenpreises versteuern. Das macht das Dienstrad-Leasing interessant, die Branche boomt. Immer mehr Arbeitgeber unterstützen das gesundheitsbewusste Verhalten ihrer Arbeitnehmer und freuen sich über den positiven ökologischen Neben(Image)effekt. Aber Vorsicht! Unterschätzte Kaufoptionen und unvollständig gestellte Anrufungsauskünfte können das Dienstrad-Leasing schnell zur Steuerfalle werden lassen. Wehl erläutert daher auf , auf welche Besonderheiten und Risiken der Arbeitgeber bei der Vertragsgestaltung achten muss, damit seine Mitarbeiter auch weiterhin steuerlich folgenlos kräftig in die Pedale treten können.

Kräftig „strampeln“ heißt es auch für den Steuergesetzgeber. Am 8. September, also ein Tag nach Drucklegung dieser NWB-Ausgabe, hat sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat getroffen, um in Sachen Erbschaftsteuerreform endlich eine verfassungskonforme Einigung zu erzielen. Die Chancen, dass es diesmal zügig zu einer Verständigung kommt, sind gestiegen. Hat doch der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, mit Schreiben an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat vom Druck aufgebaut und „vorsorglich“ mitgeteilt, dass der Erste Senat sich nach der Sommerpause Ende September mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen wird (s. ). So weit will es Berlin aber wohl nicht kommen lassen. Nach ersten Sondierungsgesprächen zur Vorbereitung des Vermittlungsausschusstermins hieß es, wie das Handelsblatt in seiner Ausgabe vom den Parlamentarischen Geschäftsführer der Unionsfraktion Michael Grosse-Brömer zitiert, „Wir waren uns einig, dass es besser ist, wenn die Politik das Gesetz schreibt und nicht das Bundesverfassungsgericht.“. Ob das gelungen ist und wie die Lösung aussieht, erfahren Sie dann in der !

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2016 Seite 2761
NWB KAAAF-81441